Verleihbedingungen des Spielkistls

  • Die Miete der Spielgeräte erfolgt nur an nichtgewerbliche Veranstaltende im Landkreis Ebersberg (Vereine, Organisationen oder Privatpersonen) und Mitarbeitende des Landratsamtes Ebersberg (im Folgendem „Kunde“ genannt). Bei entsprechender Verfügbarkeit können eine Woche vor gewünschtem Mietbeginn, Buchungen auch von außerhalb des Landkreises ansässigen Kunden vorgenommen werden.
  • Ein Rechtsanspruch auf die Anmietung besteht nicht. Der Mietvertrag kommt mit der Übersendung der Rechnung durch den Vermieter zustande.
  • Es gilt der jeweils auf der Homepage hinterlegte Preis zum Buchungstag. Dies gilt auch für verbrauchte Materialien.
  • Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel des Mietgegenstandes gem. § 536a Abs. 1, 1. Fall BGB ist ausgeschlossen.
  • Der Vermieter (Landkreis Ebersberg) übernimmt – soweit gesetzlich zulässig – keinerlei Haftung für Personen – und Sachschäden, die durch oder in Zusammenhang mit der Anmietung der Spielgeräte entstehen. Das bedeutet der Vermieter haftet lediglich
    1. a. für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
    2. b. bei leichter Fahrlässigkeit für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen
    3. c. bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Rechte oder Pflichten, die sich nach dem Inhalt und dem Zweck des Vertrages ergeben beschränkt auf den bei Vertragsbeginn vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen des Vermieters.

  • Der Kunde ist verpflichtet, die Spielgeräte sachgemäß zu nutzen, die Nutzung durch eine volljährige Aufsichtsperson entsprechend zu beaufsichtigen und die Geräte schonend zu behandeln. Der Kunde übernimmt mit Anmietung die Verkehrssicherungspflicht für die Spielgeräte. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Spielgeräte ordnungsgemäße Schutzkleidung zu tragen ist.
  • Der Kunde ist verpflichtet von ihm verursachte Schäden an den Spielgeräten in Höhe der anfallenden Reparaturkosten zu erstatten. Sofern eine Reparatur wegen Zerstörung oder Verlust des Spielgeräts unmöglich ist, hat der Kunde dem Vermieter den Wiederbeschaffungswert zu erstatten. Der Vermieter stellt dem Kunden eine entsprechende Rechnung, welche binnen 14 Tage zu begleichen ist.
  • Eine Weitervermietung der Spielgeräte durch den Kunden ist nicht zulässig.
  • Der Kunde ist für die termingerechte Abholung und Rückgabe der Spielgeräte verantwortlich.
  • Die Spielgeräte sind am Buchungstag um 9.30 Uhr im Lager, Anzingerstraße 10a, Ebersberg abzuholen.
  • Die Rückgabe erfolgt um 8.00 Uhr an dem, dem letzten Buchungstag, folgenden Werktag bzw. am Freitag sofern Spielgeräte außerhalb der Pfingst- und Sommerferien in der Zeit von Montag bis Donnerstag ausgeliehen wurden.
  • Die vorgenannten Zeiten sind nicht veränderbar und pünktlich einzuhalten. Ausnahmen und andere Abholzeiten können weder telefonisch noch per Mail vereinbart werden. Eine Nachgebühr wegen verspäteter Rückgabe in Höhe des zum Buchungstag hinterlegten Preises, etwaige Mietausfallschäden oder sonstige Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Rückgabe werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
  • Schäden sind unverzüglich unaufgefordert mindestens in Textform (d.h. per E-Mail an spielkistl@lra-ebe.de) zu melden.
  • Die Spielgeräte müssen genau nach Anleitung zusammengelegt und verpackt sowie trocken und sauber zurückgegeben werden. Dies gilt insbesondere für Hüpfburgen, die zusammengelegt das Maß einer Europalette (0,8 x 1,2 m) nicht übersteigen dürfen. Der Vermieter behält sich vor, bei Nichteinhaltung eine Zusatzgebühr i.H.v. 20,- Euro für seinen erhöhten Aufwand bei Zuwiderhandlung in Rechnung zu stellen.
  • Sofern Zusatzteile (Spanngurte o.Ä.) bei Rückgabe der Spielgeräte fehlen, werden die anfallenden Kosten für Ersatzbeschaffungen (ggfs. abzgl. eines Abzugs „Neu für Alt“) in Rechnung gestellt.
  • Der ordnungsgemäße und verkehrssichere Transport sowie sachgemäße Auf- und Abbau der Spielgeräte obliegen dem Kunden.
  • Der Vermieter behält sich vor, bei Verunreinigungen eine Reinigungsgebühr i.H.v. 30,- Euro pro Spielgerät in Rechnung zu stellen.
  • Das Spielgerät „Hamsterrad“ darf nicht zerlegt werden.
  • Eine Kaution wird nicht erhoben. Es ist darauf zu achten, dass Buchungen daher nur mit vollständigem Namen und Anschrift möglich sind. Der Vermieter behält sich vor, dies über Vorlage von Ausweisdokumenten zu verifizieren.
  • Eine Buchung erfolgt grundsätzlich über die Homepage https://spielkistl.de. In begründeten Ausnahmefällen sind Buchungen auf Rechnung möglich. Bitte wenden Sie sich hierfür an spielkistl@lra-ebe.de. Die Entscheidung obliegt ausschließlich dem Vermieter.
  • Der Kunde erhält automatisch eine Buchungsbestätigung sowie eine Rechnung per Mail. Die Rechnung ist vor Abholung der gebuchten Spielgeräte zu begleichen. Anderenfalls erfolgt keine Aushändigung der Spielgeräte an den Kunden.
  • Der Kunde ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung bei Abholung und Rückgabe digital oder ausgedruckt mitzuführen.
  • Stornierungen von Kundenseite sind nicht möglich, sondern können nur vom Vermieter vorgenommen werden. Dies gilt insbesondere bei schlechtem Wetter für Hüpfburgen und vergleichbare Spielgeräte. In begründeten Ausnahmefällen können Kunden um eine kostenlose Stornierung per Mail an spielkistl@lra-ebe.de Es wird explizit darauf hingewiesen, dass schlechte Witterungsbedingungen abseits der vorstehend genannten Spielgeräte keine kostenlose Stornierung begründen.

 

Stand: Januar 2026